YooMe News http://www.yoome.de/news-uebersicht.html Aktuelle News aus Yoome, dem Webmasterportal de-de Thu, 11 Mar 2010 17:11:33 +0000 http://www.yoome.de/bilder/yoome.gif YooMeCenter http://www.yoome.de/news-uebersicht.html 60 Eingebettete Systeme: Hidden Champions der Industrie helga http://www.yoome.de/news.177354.html http://www.yoome.de/news.177354.html Fri, 19 Feb 2010 14:45:07 +0000 Über 98 Prozent aller produzierten Chips werden in so genannte „eingebettete Systeme“ eingebaut. Das sind insbesondere Mikrocomputer, die meist unsichtbar in Geräten, Maschinen, Anlagen oder Autos integriert werden. Im Auto steuern sie beispielsweise Infotainment-Systeme, Scheibenwischer, Stabilitätskontrolle (ESP), Bremsassistent, Tempomat oder Einparkhilfe. „Eingebettete Systeme sind die Hidden Champions der deutschen Industrie. Sie haben eine herausragende Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland, doch ihre Bedeutung wird hierzulande leider komplett unterschätzt“, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer.

Das Marktvolumen für eingebettete Systeme in Deutschland wird in 2010 voraussichtlich bei knapp 19 Milliarden Euro liegen. Der Anteil spezialisierter Anbieter beträgt dabei bis zu 4 Milliarden Euro. Weitere 15 Milliarden Euro werden von Unternehmen generiert, die eingebundene Systeme als Teil größerer Geräte herstellen. Der Markt hat sich in den vergangen Jahren mit stabilen Zuwachsraten von bis zu 8 Prozent pro Jahr entwickelt. Die spezialisierten Anbieter beschäftigen mehr als 40.000 Mitarbeiter – Tendenz steigend. Zudem sind quer durch die deutsche Industrie derzeit weitere rund 250.000 Arbeitnehmer unmittelbar mit eingebetteten Systemen befasst.

„Wir wollen, dass den eingebetteten Systemen endlich die Aufmerksamkeit gewidmet wird, die sie verdienen – dafür braucht es Information und Aufklärung“, so Scheer. Hierzu hat BITKOM anlässlich der Leitmesse „Embedded World“, die vom 2. bis 4. März in Nürnberg stattfindet, eine Broschüre vorgestellt. In ihr werden konkrete Einsatzfelder der Technologie gezeigt.

Zwei Beispiele: Herzschrittmacher werden den Patienten mit Standardwerten implantiert, etwa bei der Schrittmacherfrequenz. Die individuelle Anpassung erfolgt erst danach. Per Funk und ohne invasiven Eingriff kann der Arzt Werte abrufen und den Schrittmacher einstellen. Das eingebettete System im Programmiergerät des Arztes steuert dabei die Messung, Anzeige und Übertragung der Daten.

Beim neuen Transport-Airbus A400M sorgen eingebettete Systeme für eine sichere Be- und Entladung während des Fluges. Das Öffnen der Ladeklappe in der Luft verändert die Flugeigenschaften, beim Abwurf schwerer Lasten kann sich die Gewichtsverteilung abrupt verändern. Ladeklappe, Kräne und Winden sind mit umfangreichen Messsystemen ausgestattet und werden von Software gesteuert.

„Um die Querschnittstechnologie der eingebetteten Systeme zu stärken und die deutsche Spitzenposition auf diesem Sektor zu erhalten, brauchen wir eine fokussierte Forschung“, sagte Scheer. Die strategischen Forschungsfelder werden in einer „Nationalen Roadmap Embedded Systems“ beschrieben. Wissenschaftler sowie Fachleute von mehr als 30 Unternehmen verschiedener Branchen haben den Forschungsbedarf ermittelt und geben Empfehlungen, wie die Forschungsstrategie umgesetzt werden kann. Beteiligt waren Informationstechnik, Automobilbau, Luft- und Raumfahrt, Automatisierungstechnik, Maschinen- und Anlagenbau, Medizintechnik, Energietechnik und Telekommunikation. Unterstützt wird die Roadmap von führenden Verbänden, unter anderem BITKOM, VDI, VDE, VDMA und ZVEI.

Die Roadmap identifiziert sechs Forschungsschwerpunkte, etwa so genannte Autonome Systeme: Wenn unter extremen Bedingungen (Erschließung von Rohstoffen am Meeresboden, Krisen-/ Katastrophenmanagement, im Weltall) kritische Funktionen weitgehend ohne menschlichen Eingriff gesichert werden müssen, sind Autonome Systeme die Technologie der Wahl. Sie passen sich so an, dass sie in kaum bekannten Umgebungen und unter schwer zu beschreibenden Bedingungen die geforderte Leistung selbständig erbringen.

Die Roadmap zeigt, welche Innovationen und Fertigkeiten schwerpunktmäßig entwickelt werden müssen. Der branchenübergreifende Forschungsaufwand wird für die kommenden zehn Jahre auf rund 2,5 Milliarden Euro geschätzt. Auf nationaler Ebene sollten die Fördervorhaben aus Sicht der Autoren bei der Innovationsallianz SPES 2020 angesiedelt werden, die im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung geschaffen worden war. International sollte die Europäische Technologieplattform „Advanced Research and Technology for Embedded Intelligence and Systems“ (ARTEMIS) zuständig sein. Zudem sollte auf europäischer Ebene ein regulatorischer Rahmen geschaffen werden, in dem Interoperabilitäts-Standards etabliert werden, die offen und branchenübergreifend anwendbar sind.

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Internetfalle Olympia: Vorsicht bei Online-Videos und Live-Streams helga http://www.yoome.de/news.176939.html http://www.yoome.de/news.176939.html Wed, 17 Feb 2010 14:29:06 +0000
  • Tödlicher Rodel-Unfall zur Verbreitung von Schädlingen missbraucht
  • Malware tarnt sich in Codec-Downloads und multimedialen Video-Inhalten
  • AVG Linkscanner schützt vor gefährlichen Seiten
Amsterdam, 17.02.2010 - AVG Technologies warnt vor infizierten Video-Dateien und falschen Codecs im Zusammenhang mit den Olympischen Winterspielen. Nach Erkenntnissen des AVG-Forschungslabors ist es Virenschreibern gelungen, bereits wenige Stunden nach dem tödlichen Rodel-Unfall am vergangenen Freitag aus Suchmaschinen-Anfragen wie "Video Schlittenunfall Olympia" Profit zu schlagen. Um das Unfall-Video abspielen zu können, wurden arglose Anwender zur Installation einer scheinbar nicht vorhandene Software verleitet, hinter deren Fassade sich jedoch Schadware verbarg.

AVG rechnet im Laufe des Großereignisses mit einem deutlichen Anstieg betrügerischer Aktivitäten im Rahmen von Video-und Live-Streaming-Angeboten. Vermehrt führen seriös wirkenden Streams oder Videos zu Download-Angeboten, die den Rechner mit Trojanern, Spyware, Rootkits oder anderer Malware infizieren.

Immer mehr Menschen verfolgen über Live-Streams im Internet das aktuelle Geschehen der Spiele. Laut ARD/ZDF Online-Studie 2009 rufen 62 Prozent aller Onliner regelmäßig Beiträge ab, zum Beispiel über Videoportale oder Online-Mediatheken, und schauen live oder zeitversetzt Fernsehsendungen im Internet. Auf unzähligen Portalen sind daher Videos der Eröffnungsfeier, der spannendsten Medaillenkämpfe und Interviews zu finden. Mit der Nachfrage nach multimedialen Inhalten steigt jedoch das Risiko, Opfer von Internet-Kriminalität zu werden.

Dabei ist die Masche der Angreifer fast immer die selbe: Entweder besteht das manipuliertes Video aus einer infizierten Flash-Datei oder es ist so präpariert, dass es eine  scheinbar nicht vorhandene Software zur Wiedergabe erfordert. Die Nutzer werden dann animiert, den angeblich benötigten Video-Codec herunterzuladen. Einige Abspielprogramme laden fehlende Codecs sogar automatisch aus dem Netz nach.

Um das Risiko einer Infektion durch Malware stark zu reduzieren empfiehlt AVG, stets einen aktuellen Player einzusetzen und sämtliche Sicherheitsupdates zeitnah zu installieren. So ist es unwahrscheinlich, dass ein benötigter Codec zu einem legitimen Video nicht vorhanden ist. Daneben empfiehlt es sich einen Linkscanner einzusetzen, um dubiose Download-Angebote und gefährliche Internet-Adressen bereits vor dem Anklicken zu enttarnen. Der AVG LinkScanner etwa prüft Links und Web-Inhalte genau in dem Moment, in dem sie aufgerufen werden.

AVG LinkScanner ist in AVG Internet Security 9.0 und vielen anderen AVG-Produkten bereits enthalten. Für Benutzer anderer Sicherheitssoftware ist AVG LinkScanner kostenlos erhältlich unter: http://linkscanner.de.


Mehr im Blog von Roger Thompson: http://thompson.blog.avg.com/2010/02/vultures.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+avgblogs_rogerthompson+(AVG+Blogs+|+Roger+Thompson)


Neues von AVG:


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Internetnutzer verwenden im Schnitt drei Mail-Adressen helga http://www.yoome.de/news.176873.html http://www.yoome.de/news.176873.html Wed, 17 Feb 2010 10:08:54 +0000 Internetnutzer besitzen im Schnitt drei private E-Mail-Adressen. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des BITKOM unter 1.003 Bundesbürgern ab 14 Jahren. Sieben Prozent der User verwenden sogar mehr als fünf private Mailadressen. Demgegenüber begnügt sich jeder dritte Nutzer mit lediglich einer einzigen Adresse. Insbesondere Senioren verzichten auf eine Zweitadresse: Von den Über-60-Jährigen verwenden mehr als die Hälfte (55 Prozent) eine einzige Adresse, unter den 14- bis 29-Jährigen liegt dieser Anteil nur bei 30 Prozent. „Internetnutzer verwenden für verschiedene Zwecke am besten unterschiedliche Mail-Adressen – das erhöht die Sicherheit und den Schutz vor Spam-Mails“, sagte Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, Präsident des BITKOM.

BITKOM empfiehlt, für den privaten Gebrauch mindestens zwei Adressen einzusetzen. Mit der ersten, offiziellen Adresse, kommuniziert man mit Freunden und guten Bekannten sowie amtlichen Stellen. Dabei gilt, dass E-Mail-Adressen, die zumindest den Nachnamen enthalten, seriöser wirken. „Seriöse Mail-Adressen sind z.B. bei Bewerbungen vorteilhaft“, so Scheer. 57 Prozent aller befragten User geben Vor- und Nachnamen in wenigstens einer ihrer Adressen an.

Die zweite, anonyme Adresse, kann beispielsweise für Anmeldungen bei Foren, Newslettern oder sonstigen kostenlosen Diensten sowie bei Online-Bestellungen verwendet werden. Sie sollte möglichst keinen Rückschluss auf die tatsächliche Identität zulassen. Bei vielen Anbietern existiert die Möglichkeit, mehrere Adressen parallel einzurichten. Scheer: „Die Zweitadresse dient als Müllschlucker für Phishing- und Werbe-Mails. Im Bedarfsfall kann sie gelöscht und durch eine neue ersetzt werden.“ Einer Studie der europäischen Agentur für Internetsicherheit (ENISA) zufolge sind 95 Prozent aller E-Mails Spam.

Einige Online-Dienste bieten auch so genannte Wegwerf- oder Eintagsadressen an. Dabei handelt es sich nicht um vollwertige Accounts, sondern um zeitlich begrenzte Auffangadressen mit automatischer Weiterleitung, die nach einigen Stunden oder Tagen wieder gelöscht werden. Die Registrierungsmail eines Forums wird so noch weitergeleitet, der nachfolgende Spam schon nicht mehr.

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ARD und ZDF starten HDTV helga http://www.yoome.de/news.175880.html http://www.yoome.de/news.175880.html Wed, 10 Feb 2010 09:51:48 +0000 In den kommenden Tagen beginnt für viele Fernsehzuschauer eine neue Ära. ARD und ZDF übertragen die Olympischen Winterspiele vom 12. bis 28.Februar im hoch auflösenden Fernsehformat „High Definition“ (HD). Ab diesem Zeitpunkt senden die öffentlich-rechtlichen TV-Anstalten in Deutschland im so genannten HD-Regelbetrieb. Die Bildschärfe der HDTV-Bilder ist bis zu fünf Mal höher als bei den bisherigen Übertragungen. „Die Zahl der Sendungen im hochauflösenden Format wird ab den Olympischen Winterspielen deutlich steigen, HDTV wird sich als Massenformat durchsetzen“, sagt Jeffry van Ede, Präsidiumsmitglied des BITKOM.

Über 40 Prozent der deutschen Haushalte besitzen ein TV-Gerät mit dem HD-ready-Logo. „Viele Zuschauer wissen aber nicht, dass sie zusätzlich zu ihrem HD-Flachbildfernseher in der Regel ein entsprechendes Empfangsgerät benötigen, um hochauflösende TV-Bilder auch wirklich sehen zu können“, so van Ede. Nach einer aktuellen Schätzung des BITKOM besitzt derzeit jeder achte Haushalt eine HD-Komplettausstattung. Damit kann in 4,8 Millionen Wohnungen und Häusern ARD und ZDF in hoch auflösender Qualität empfangen werden. Die weit überwiegende Mehrheit der Fernsehzuschauer muss jedoch noch nachrüsten.

Der BITKOM gibt Tipps, wie der Einstieg in die hochauflösende Fernsehwelt funktioniert:

1. Welche Geräte können HD-Bilder anzeigen?
Wer Fernsehen in HD-Qualität schauen möchte, braucht einen Flachbildfernseher oder Beamer, der das 2005 eingeführte„HD ready“-Logo trägt. Das Logo garantiert, dass der Bildschirm mindestens eine Auflösung von 720 Zeilen hat und über einen digitalen Eingang verfügt. Röhrenfernseher können keine hochauflösenden Bilder darstellen und empfangen.

2. Welche Zusatzgeräte werden für den Empfang von HDTV benötigt?
TV-Geräte mit einem HD-ready-Logo können hochauflösende Bilder darstellen. Allerdings ist nicht zwingend ein HD-tauglicher Empfänger eingebaut. In jedem Fall kann der HD-ready-Fernseher für HD-Empfang mit dem Kauf einer Set-Top-Box nachgerüstet werden. Diese Box wird dann über ein so genanntes HDMI-Kabel mit dem Fernseher verbunden.

3. Auf welchem Empfangsweg kann man die olympischen Winterspiele in HD empfangen?
Die Olympischen Winterspiele sind ausschließlich über digitale Verbreitungswege in HD zu sehen, also über einen digitalen Kabelschluss, digitalen Satellit oder über so genanntes IPTV, also Fernsehen über das Internet. Beim Kabel gibt es bei der Signalübertragung je nach Anbieter regionale Unterschiede, über die man sich im Fachhandel informieren kann. Beim digitalen Antennenfernsehen DVB-T ist eine Übertragung der HD-Signale derzeit für den deutschen Markt nicht flächendeckend geplant.

4. Sind auch bei neuen TV-Geräten Zusatzboxen erforderlich?
Kunden sollten beim Neukauf eines Fernsehers auf jeden Fall wissen, ob ihr TV-Signal per Kabel, Satellit, Antenne oder Internet in die Wohnung kommt. Je nach Empfangsweg der TV-Signale brauchen Zuschauer andere Geräte für den HD-Empfang. Fast 50 Prozent aller neuen TV-Modelle werden derzeit mit eingebautem HD-Kabeltuner verkauft. Mit diesem können zumindest unverschlüsselte Signale empfangen werden, wie sie ARD und ZDF ausstrahlen. Wer HDTV über Satellit empfängt, braucht einen HD-tauglichen Satellitentuner. In einigen modernen TV-Geräten sind schon HD-Tuner für mehrere Empfangswege integriert, etwa Kabel und Satellit. Bei IPTV ist immer eine Zusatzbox erforderlich, die in der Regel auch als Videorekorder und Decoder zum Entschlüsseln dient. Beim digitalen Antennenfernsehen DVB-T ist eine Übertragung der HD-Signale derzeit nicht möglich.

5. Was ist zu tun, wenn die Signale per Kabel oder Satellit verschlüsselt sind?
Privatsender wie ProSieben, Sat1, Kabel1, RTL, Vox oder Sky verschlüsseln ihre HD-Signale. Hier brauchen Kunden spezielle Set-Top-Boxen oder TV-Geräte mit Schnittstellen für Module, mit denen die Signale entschlüsselt werden können. Dazu sollte man sich im Fachhandel beraten lassen. Bei IPTV übernimmt die Entschlüsselung häufig die vom Anbieter ausgelieferte Set-Top-Box.

6. Wo gibt es zusätzlich zum TV weitere Inhalte in HD-Qualität?
Video-Downloads und -Streams in HD über das Internet sind bereits möglich, etwa beim Apple iTunes Store in Verbindung mit Apple TV oder bei Maxdome Videoload sowie YouTube. Zudem können Blu-ray-Player, Spielekonsolen sowie moderne Digitalkameras und Camcorder Bilder in HD liefern.

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Telekommunikationsfirmen kehren auf die CeBIT zurück helga http://www.yoome.de/news.175434.html http://www.yoome.de/news.175434.html Sun, 07 Feb 2010 11:50:27 +0000

Der Hightech-Verband BITKOM bringt eine Reihe großer Telekommunikationsunternehmen wieder auf die CeBIT. Branchengrößen wie Alcatel-Lucent, Deutsche Telekom, Ericsson, Motorola, Nokia Siemens Networks, Siemens Enterprise Communications, Versatel oder Vodafone stellen in Hannover im Rahmen der „BITKOM Broadband World“ aus. Ericsson, Eutelsat, Motorola und Siemens Enterprise Communications Group kehren damit nach einer CeBIT-Absenz zurück auf die Messe. Diese Messe in der Messe zum Thema Breitband richtet der BITKOM mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) erstmals auf der CeBIT aus. Kooperationspartner sind der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag und die Deutsche Messe AG. Auf insgesamt 2.000 qm zeigen rund 25 führende Unternehmen und Organisationen ihre Produkte und Lösungen. „Breitband ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. „Die CeBIT 2010 mit ihrem Motto ,Connected Worlds’ bietet eine ideale Plattform, das Thema Breitband in all seinen Facetten zu zeigen.“  

Die Bundesregierung hat sich mit ihrer Breitbandstrategie klare, ehrgeizige Ziele gesetzt: Ende dieses Jahres soll für jeden deutschen Haushalt ein Internetzugang mit mindestens 1 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen. 2014 sollen 75 Prozent der Haushalte auf mindestens 50 Mbit/s zugreifen können. „Breitband ist eine zentrale Infrastruktur, wie Straßen oder Energienetze“, so Scheer.  

Die „BITKOM Broadband World“ in Halle 13 richtet sich an Kommunen, Planer, Hersteller, Netzbetreiber, Anwender und Politik. Gezeigt und diskutiert werden Lösungskonzepte, Technologien, konkrete Anwendungen und Fördermöglichkeiten für Kommunen. Ergänzt wird die Sonderausstellung durch Veranstaltungen, Vorträge, Präsentationen konkreter Beispiele sowie Führungen für Besucher und Medienvertreter. Einer der Höhepunkte ist der Breitband-Gipfel der deutschen Breitbandinitiative am ersten Messetag (2.3.). Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle und BITKOM-Präsident Prof. Dr. Scheer eröffnen die Veranstaltung. „Die BITKOM Broadband World ist eines der großen Highlights der CeBIT 2010“, sagt Ernst Raue, CeBIT-Vorstand der Deutschen Messe AG.  

Für die „BITKOM Broadband World“ haben bislang als Aussteller unter anderem zugesagt: Alcatel-Lucent, ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber, ASTRA Broadband Services, Breitbandinitiativen aus mehreren Bundesländern, BREKO, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutsche Telekom, ELCON Systemtechnik, Ericsson, Eutelsat, Fraunhofer HHI, GasLINE, HUBER+SUHNER, Konext, LANCOM Systems, Motorola, Nokia Siemens Networks, Siemens Enterprise Communications Group, VATM, Versatel, VideoWeb und Vodafone. Weitere Informationen zur „Broadband World“ gibt es unter: www.cebit.de/broadbandworld_d

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Wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung verurteilt helga http://www.yoome.de/news.173226.html http://www.yoome.de/news.173226.html Fri, 22 Jan 2010 10:47:29 +0000

Zu einer Geldbuße von 2.400 Euro wegen gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis verurteilte das Amtsgericht Rosenheim einen Bauunternehmer aus dem Landkreis Erding.

Weil er über mehrere Jahre hinweg immer wieder seine Arbeiter an zwei Baufirmen in Rosenheim und Ruhpolding verliehen hatte, ohne dafür von der Bundesagentur für Arbeit die entsprechende Erlaubnis zu haben, wurde der 49-jährige Unternehmer vom Hauptzollamt Rosenheim, Ahndungsstelle Traunstein, zunächst zu einer Geldbuße von 15.000 Euro verdonnert.

Gegen den Bußgeldbescheid legte der Mann Einspruch ein und so traf man sich jetzt vor Gericht wieder.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Rosenheim räumte der Angeklagte dann auch sein Fehlverhalten ein. Er war schlichtweg der Meinung, dass es ausreichen würde, den Verleih seiner Arbeiter beim Arbeitsamt lediglich anzuzeigen. Er gab allerdings auch zu, dass ihn die zu beachtenden Vorschriften absolut überfordert hätten. Da sein Unternehmen aufgrund der Wirtschaftskrise ums Überleben kämpfe, könne er sich keine Sekretärin leisten.

Trotzdem war die Höhe der Strafe für den Bauunternehmer nicht nachvollziehbar, zumal er für seine Arbeiter sämtliche Sozialabgaben bezahlt hatte und somit dem Staat kein finanzieller Schaden entstanden sei.

Die Vorsitzende Richterin, Jacqueline Aßbichler, schloss sich der Auffassung des Zolls an und stellte klar, dass der Unternehmer eindeutig gegen die bestehende Gesetzeslage verstoßen habe, was mit einer nicht unerheblichen Geldbuße zu ahnden ist. Allerdings müssten hier auch die finanziellen Verhältnisse des Angeklagten berücksichtigt werden. Leider hatte der Mann auf Anraten seines Rechtsanwalts bereits zuvor dem Zoll die Offenlegung seiner finanziellen Verhältnisse verweigert, sodass es zu dem Geldbetrag in dieser Höhe kam.

Bei der Verhandlung war der Angeklagte dann auch ohne seinen Rechtsanwalt, dafür aber mit einer Auflistung seiner finanziellen Verhältnisse erschienen. "Hätten Sie damals dem Zoll ihre prekären Einkommensverhältnisse dargelegt, würden Sie heute sicherlich nicht vor Gericht stehen, und die Kosten für den Rechtsanwalt hätten Sie sich auch sparen können", so Jaqueline Aßbichler nach Durchsicht des Papiers.

Nach Rücksprache mit dem Vertreter des Rosenheimer Zolls wurde die Geldbuße auf 2.400 Euro, die in monatlichen Raten von 100 Euro getilgt werden kann, reduziert.
Dankbar nahm der Bauunternehmer, der zwischenzeitlich von der Bundesagentur für Arbeit die erforderliche Genehmigung zum Verleih seiner Arbeiter bekommen hat, das Urteil an.

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Bundesminister Ramsauer und Bundesminister Brüderle gründen "Gemeinsame Geschäftsstelle Elektromobilität" (GGE) helga http://www.yoome.de/news.173222.html http://www.yoome.de/news.173222.html Fri, 22 Jan 2010 10:39:21 +0000

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer, und der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, haben die "Gemeinsame Geschäftsstelle Elektromobilität" (GGE) der Bundesregierung eingerichtet. Diese wird am 1. Februar 2010 ihre Arbeit aufnehmen. Das Bundesverkehrsministerium wird ihren Leiter stellen, das Bundeswirtschaftsministerium dessen Stellvertreter. Ihren Sitz wird die Geschäftsstelle im Bundeswirtschaftsministerium haben. Die Mitarbeit weiterer Ministerien innerhalb der Geschäftsstelle ist vorgesehen.

Innerhalb der Bundesregierung liegt die Federführung für das Thema Elektromobilität gemeinsam beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Ramsauer, und dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle.

Ziel der GGE ist es, zeitnahe und pragmatische Lösungen zu erarbeiten und die Ressortzusammenarbeit bei dem wichtigen Zukunftsthema Elektromobilität effizient zu bündeln. Die GGE dient als einheitliche Anlaufstelle und Sekretariat der Bundesregierung für die Aufgaben im Bereich der Elektromobilität. Sie dient außerdem als Dienstleister und Sekretariat der Nationalen Plattform Elektromobilität, einem Beratungsgremium der Bundesregierung, in dem alle relevanten Akteure eingebunden werden sollen.

Die GGE unterstützt die Bundesregierung und die Nationale Plattform Elektromobilität dabei, den Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität zu konkretisieren und weiterzuentwickeln. Unter anderem soll die Erarbeitung konkreter Umsetzungsvorschläge von der GGE koordiniert werden, um das Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen in Deutschland zu erreichen. Weiterhin wird die GGE Veranstaltungen der Bundesregierung organisieren, wie beispielsweise das geplante Spitzentreffen der Branche mit der Bundeskanzlerin am 3. Mai 2010.

Mit der Gründung der GGE haben BMVBS und BMWi die Grundlage geschaffen, um die führende Wirtschaftsnation Deutschland auch als Schrittmacher in der Elektromobilität voran zu bringen.

Die Bundesregierung sieht die Umstellung auf neue Antriebstechnologien als eine zentrale Herausforderung an die Mobilität des 21. Jahrhunderts. Das Thema ist für Bürger, verschiedene Branchen und den Wirtschaftsstandort Deutschland von hoher industrie- und beschäftigungspolitischer Bedeutung. Dafür müssen alle relevanten Akteure zusammen arbeiten. Für die zügige Markteinführung von leistungsfähigen und bezahlbaren Elektrofahrzeugen bereitet die Bundesregierung deshalb den Weg. Deutschland soll Leitmarkt für Elektromobilität werden.

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Rund 27.700 Asylanträge im Jahr 2009 helga http://www.yoome.de/news.173221.html http://www.yoome.de/news.173221.html Fri, 22 Jan 2010 10:36:06 +0000

Im Jahr 2009 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 27.649 Asylerstanträge gestellt. Damit stieg die Zahl der Asylbewerber im zweiten Jahr in Folge an. Im Jahr 2009 stieg die Zahl der Asylerstanträge gegenüber dem Vorjahr bei acht von neun Hauptherkunftsländern an (ohne Berücksichtigung von Kosovo), und zwar zwischen 1,5 (Türkei) und 413,7 (Afghanistan) Prozent. Nur beim Irak gab es einen geringen Rückgang um 4,4 Prozent.

Die Steigerung der Zahl der Asylbewerber von 25,2 Prozent im Vergleich zu 2008 ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen:

  • Die Zahl der Asylanträge von Irakern im Jahr 2009 mit 6.538 auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr (2008: 6.836). Damit ist der Irak, wie schon im Vorjahr, das mit Abstand stärkste Herkunftsland im Jahr 2009.
  • Weiterhin ist es zu einem deutlichen Anstieg afghanischer Asylanträge gekommen. 3.375 Afghanen stellten 2009 einen Asylerstantrag und damit 2.718 mehr als im Jahr 2008. Afghanistan liegt somit auf Platz 2 der Hauptherkunftsländer im Jahr 2009.
  • Des Weiteren war 2009 auch ein allgemeiner Anstieg des Asylzugangs aus anderen Hauptherkunftsstaaten, vor allem aus dem Iran, Nigeria und Indien, zu beobachten.

Trotz der Steigerung der Asylbewerberzahlen im Jahr 2009 befinden sich die Zugangszahlen weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigem Niveau: Vor 10 Jahren - also im Jahr 1999 - kamen noch etwa 100.000 Asylbewerber nach Deutschland; 1992 waren es sogar fast 440.000.

In Bezug auf die Asylentscheidungen ergab sich im Jahr 2009 folgendes Bild: 8.115 Personen - darunter 5.517 Iraker - erhielten 2009 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (28,2 Prozent aller Asylbewerber). Zudem erhielten 1.611 Personen (5,6 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz).

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:

"Asyl und Flüchtlingsschutz kommt in Deutschland ein hoher Stellenwert zu. Das zeigt unsere im internationalen Vergleich hohe Schutzquote. Über die verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen hinaus beteiligt sich Deutschland international an humanitären Aufnahmeverfahren, um besonders hilfsbedürftigen Flüchtlingen eine Zukunft in Deutschland zu bieten. Ein Beispiel dafür ist die zugesagte Aufnahme von 2.500 irakischen Flüchtlingen, von denen bis Ende Januar 2010 bereits über 2.200 Personen eingereist sein werden. Deutschland leistet damit einen aktiven humanitären Beitrag als Mitglied der Europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft."

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Auslieferung bei drohender Verurteilung zu einer sogenannten „erschwerten“ lebenslangen Freiheitsstrafe verfassungswidrig helga http://www.yoome.de/news.173220.html http://www.yoome.de/news.173220.html Fri, 22 Jan 2010 10:32:18 +0000 Der Beschwerdeführer besitzt die türkische Staatsangehörigkeit. Ihm wird vorgeworfen, er habe als Gebietsverantwortlicher der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) die Ausführung eines Bombenanschlags auf einen Provinzgouverneur beschlossen und angeordnet. Aufgrund eines Haftbefehls eines türkischen Schwurgerichts ersucht die türkische Regierung um seine Auslieferung. Seit dem 2. April 2009 befindet sich der Beschwerdeführer in Auslieferungshaft. In der Türkei droht ihm im Falle einer Verurteilung eine sogenannte „erschwerte“ lebenslange Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Auch eine Begnadigung ist nur wegen einer dauerhaften Krankheit, wegen Behinderung oder aus Altersgründen möglich. Das Oberlandesgericht Hamm erklärte die Auslieferung für zulässig.

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der dagegen erhobenen Verfassungsbeschwerde stattgegeben und den Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben. Eine Mitwirkung deutscher Behörden an seiner Auslieferung ist vor dem Hintergrund der ihm drohenden Strafe mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG unvereinbar. Über die Auslieferung ist damit noch nicht endgültig entschieden. Vielmehr sind die zuständigen Stellen zu einer neuen Entscheidung aufgerufen.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zählt zu den unabdingbaren Grundsätzen der deutschen Verfassungsordnung, dass angedrohte oder verhängte Strafen nicht grausam, unmenschlich oder erniedrigend sein dürfen. Von großer Bedeutung sind vor allem mögliche persönlichkeitszerstörende Wirkungen der Strafhaft, denen durch einen menschenwürdigen Strafvollzug begegnet werden muss. Dabei mildert jede Hoffnung auf eine möglicherweise vorzeitige Entlassung die mit der Strafhaft verbundenen psychischen Belastungen ab. Gerade im Auslieferungsverkehr berücksichtigt das Bundesverfassungsgericht allerdings, dass das Grundgesetz von der Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft ausgeht. Dazu gehört, Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich auch dann zu achten, wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen. Für die Frage nach dem Vorliegen eines möglichen Auslieferungshindernisses ergibt sich daraus, dass der Schutz eines rechtsstaatlichen, von der Achtung der Würde des Menschen bestimmten Kernbereichs im völkerrechtlichen Verkehr nicht identisch sein kann mit den innerstaatlichen Rechtsauffassungen. Die unabdingbaren Grundsätze sind deswegen noch nicht verletzt, wenn die zu vollstreckende Strafe lediglich als in hohem Maße hart anzusehen ist und bei einer strengen Beurteilung anhand deutschen Verfassungsrechts nicht mehr als angemessen erachtet werden könnte.

Maßgeblich für die Beurteilung der „erschwerten“ lebenslangen Freiheitsstrafe im vorliegenden Fall ist, dass nur bei schweren Gebrechen oder bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Häftlings von einer weiteren Vollstreckung der Strafe bis zum Tod abgesehen werden kann. Dies verletzt unabdingbare Grundsätze der deutschen Verfassungsordnung jedenfalls dann, wenn - wie hier - auch bei Vorliegen dieser Umstände die Wiedererlangung der Freiheit deswegen ungewiss bleibt, weil der Häftling nur auf den Gnadenweg hoffen kann. Die zu erwartende Strafe nimmt einem Verurteilten jene Hoffnung auf ein späteres selbstbestimmtes Leben in Freiheit, die den Vollzug der lebenslangen Strafe nach dem Verständnis der Würde der Person überhaupt erst erträglich macht. Das Oberlandesgericht hätte sich daher nicht darauf beschränken dürfen zu prüfen, ob der Beschwerdeführer eine abstrakte Chance auf Wiedererlangung der Freiheit hat. Vielmehr kommt es in jedem Einzelfall auf eine Gesamtbeurteilung der Ausgestaltung des jeweiligen Strafvollzugs an. Diese Gesamtbeurteilung darf sich nicht der Einsicht verschließen, dass die „erschwerte“ lebenslange Freiheitsstrafe den Verurteilten günstigstenfalls darauf hoffen lässt, in Freiheit zu sterben.

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Die Hauptschule darf nicht die ‚Schule der Migranten‘ sein helga http://www.yoome.de/news.173089.html http://www.yoome.de/news.173089.html Thu, 21 Jan 2010 12:20:45 +0000
Staatsministerin Maria Böhmer hat sich dagegen ausgesprochen, die Hauptschule als „Schule der Migranten“ aufzufassen.
"Junge Migranten haben dieselben Chancen auf einen Bildungserfolg wie alle anderen Jugendlichen verdient. Deshalb ist es ein völlig falsches Signal, sie von vornherein der Hauptschule zuzuordnen. Gleich welche Schulform: Aufgabe jeder Schule ist es, jede Schülerin und jeden Schüler optimal nach den jeweiligen Fähigkeiten und Begabungen individuell zu fördern - und zwar unabhängig von der sozialen oder ethnischen Herkunft", erklärte Böhmer.

Die Staatsministerin bezog sich damit auf Äußerungen des bayerischen Kultusministers und neuen Präsidenten der Kultusministerkonferenz,  Ludwig Spaenle. Er hatte sich in einem Interview dafür ausgesprochen, dass junge Migranten insbesondere in Hauptschulen ein niedrigschwelliges Bildungsangebot vorfinden sollten.

"Wir wollen nicht separieren, sondern integrieren", betonte Böhmer. "Integration gelingt vor allem dort, wo Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammenkommen und mit- sowie voneinander lernen können. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Schulen sämtlicher Schulformen zu Orten der Integration ausgebaut werden. Das bedeutet: Die Schule wird zu einem Ort der gemeinsamen Sprache. Deutsch wird systematisch vermittelt - nicht nur im Deutschunterricht. Zudem muss Schule verstärkt zu einem Ort der Begegnung werden, zu dem Schüler und auch Eltern gerne kommen", erklärte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.

"Hier sind vor allem die Länder gefordert. Im Nationalen Integrationsplan haben sie zugesagt, bis 2012 die Leistungen der ausländischen Schüler denen der deutschen anzugleichen. Zudem soll die Quote der Schulabbrecher halbiert werden. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Länder ihre Maßnahmen intensivieren und Schulen mit einem hohen Migrantenanteil - unabhängig von der Schulform - speziell fördern. Diese Schulen brauchen mehr Geld, mehr Lehrer und Schulsozialarbeiter sowie mehr Zeit", so Böhmer.


"Viele Länder wie Bayern haben bereits ihre Anstrengungen verstärkt - beispielsweise im Bereich der Sprachförderung oder mit der Einrichtung von Dialogforen. Dies begrüße ich außerordentlich. Dennoch ist es nötig, die Ärmel weiter hochzukrempeln, um nicht auf halbem Weg stehen zu bleiben. Die Förderung der Kinder und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien muss für uns alle oberste Priorität haben. Jedes Kind hat seine Chance verdient - und zwar unabhängig von seiner Herkunft", betonte die Staatsministerin.

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Haiti-Hilfe der Bundesregierung auf insgesamt 10 Millionen Euro aufgestockt helga http://www.yoome.de/news.173088.html http://www.yoome.de/news.173088.html Thu, 21 Jan 2010 12:19:49 +0000

 

Wie von der Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen der TV-Spendengala "Wir wollen helfen – ein Herz für Kinder" angekündigt, erhöht Deutschland seine Soforthilfe für Haiti auf insgesamt zehn Millionen Euro.

Neben den fünf Millionen Euro humanitärer Soforthilfe, die das Auswärtige Amt zur Verfügung gestellt hatte, verdoppelte Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel die Zusage des Bundesentwicklungsministeriums für Not- und Übergangshilfe auf insgesamt fünf Millionen Euro. Diese Mittel sollen mit vier Millionen Euro an das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen und mit einer Million Euro an das vor Ort befindliche Ernährungsprogramm der GTZ die größte unmittelbare Not im Bereich Nahrung und Trinkwasser lindern. Darüber hinaus ist die Bundesregierung bei allen Zusagen der Europäischen Union mit gut 20 Prozent beteiligt. Über längerfristige Haiti-Aufbauhilfen soll im Rahmen einer internationalen Geberkonferenz entschieden werden.

 

 

 

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"Außer-der-Reihe" Sicherheitsupdate am 21.1.2010 verfügbar helga http://www.yoome.de/news.173087.html http://www.yoome.de/news.173087.html Thu, 21 Jan 2010 12:17:48 +0000

Unterschleißheim, 21. Januar 2010. Wir haben in den letzten zwei Tagen zahlreiche Kundenanfragen zur Verfügbarkeit eines Sicherheitsupdates für die bekannte Lücke in allen Internet Explorer Versionen und damit verbundenen HTML Attacken bekommen. Wir wissen, dass gerade für Unternehmenskunden diese Information wichtig ist, weil sie entsprechende Ressourcen zum Einspielen des Updates auf den PCs der Mitarbeiter einplanen müssen. Deshalb war die Abwägung für oder gegen ein sogenanntes "out-of-band" Update nicht leicht. Wir sind aber davon überzeugt, dass ein "außer-der-Reihe" Update jetzt die richtige Entscheidung ist. Das Update für das unter Security Advisory 979352 bekannte Problem wird heute (21.1.2010 MESZ) am frühen Abend zur Verfügung stehen.

Durch die Installation des Updates sind unsere Kunden gegen die bekannten Attacken, wie sie jüngst breit gemeldet wurden, geschützt. Für unsere Kunden, die das automatische Update in Windows aktiviert haben, wird das Update selbsttätig bei Verfügbarkeit eingespielt und installiert. 
 
Die uns gegenwärtig bekannten Angriffe haben nach wie vor keine Auswirkung auf Benutzer des Internet Explorer 8, da dieser über erweiterte Sicherheitsfunktionen verfügt. Internet Explorer 8 enthält weitreichende Sicherheitsmechanismen wie Data Execution Prevention (DEP) und den geschützten Modus (protected mode), die die derzeit bekannten Angriffe unwirksam machen.
 
Bis zur aktuellen Verfügbarkeit des Updates raten wir unseren Kunden weiterhin zu erhöhter Aufmerksamkeit bei Links zu evtl. nicht vertrauenswürdigen Webseiten, zur Überprüfung der eigenen PC Sicherheit, insbesondere zur Installation einer aktuellen Antivirus Software und zur Aktivierung der Firewall.
 
Bedauerlicherweise müssen wir feststellen, dass eines unserer Produkte für kriminelle Aktivitäten benutzt wurde. Deshalb arbeiten wir zusammen mit Google, anderen Partnern in der Software-Industrie und internationalen Behörden daran, den Sachverhalt aufzuklären.
 
Die neue Version des Security Advisory 979352 ist im Internet verfügbar unter:
http://www.microsoft.com/technet/security/advisory/979352.mspx

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Microsoft rät zur Vorsicht bei selbst erstellten Lizenzurkunden und notariellen Bestätigungen helga http://www.yoome.de/news.173086.html http://www.yoome.de/news.173086.html Thu, 21 Jan 2010 12:16:29 +0000

Landgericht Frankfurt untersagt Gebrauchtsoftwarehändler die Verbreitung von selbst erstellten Lizenzurkunden und "notariellen Bestätigungen zum Softwarelizenzerwerb"


Unterschleißheim, 21. Januar 2010. Selbst erstellte Lizenzurkunden und sogenannte "notarielle Bestätigungen zum Softwarelizenzerwerb" geben Unternehmen und Privatpersonen keine Sicherheit beim Softwarekauf. Das Landgericht Frankfurt hat am 06.01.2010 (Az.: 2-06 O 556/09, nicht rechtskräftig) eine einstweilige Verfügung des Softwareherstellers Adobe gegen die Fa. HHS usedSoft GmbH (usedSoft) bestätigt. In der Sache wird es usedSoft unter anderem verboten, seinen Kunden selbst gemachte "Lizenzurkunden" als Softwarelizenzen anzubieten. Außerdem wurde es usedSoft untersagt, sogenannte "notarielle Bestätigungen zum Softwarelizenzerwerb" als angeblichen Beleg dafür zu übergeben, dass die Kunden rechtswirksam gebrauchte Softwarelizenzen für Software von Adobe erwerben. Die aktuelle einstweilige Verfügung unterstreicht ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom Oktober 2009. In dem Microsoft-Software betreffenden Fall hatte das Landgericht ausgeführt, dass derjenige, der Software nutzt, konkret in der Lage sein muss, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu beweisen. Auch in diesem Fall hielt das Gericht die vorgelegte notarielle Bestätigung der HHS usedSoft GmbH für nicht ausreichend (nicht rechtskräftiges Urteil vom 07.10.2009, Az.: 2-06 O 401/09).

"Obwohl sich die Entscheidung vom 6. Januar 2010 auf einen Rechtsstreit zwischen Adobe und usedSoft bezieht, ist die einstweilige Verfügung wegweisend für andere Softwarehersteller, deren Produkte auf identische Weise von usedSoft vertrieben werden. Die Entscheidung stellt klar, dass weder eine selbst erstellte ’Lizenzurkunde’, noch die hier verwendete  ’notarielle Bestätigung‘ für den Nachweis einer Softwarelizenz ausreichend sind", kommentiert Dr. Swantje Richters, Justiziarin bei der Microsoft Deutschland GmbH.
Aus den selbst gemachten "Lizenzurkunden" gehe laut dem Landgericht Frankfurt lediglich hervor, welche Art und Anzahl der betreffenden Adobe-Software angeblich übertragen werden soll. In den "notariellen Bestätigungen" bestätigt ein Schweizer Notar unter anderem, dass ihm ein Schreiben des Ersterwerbers vorgelegt worden sei, in dem sich dieser als rechtmäßiger Inhaber der zu übertragenden Lizenzen und/oder Produkte bezeichnet und sogleich versichert, die lizenzierte Software deinstalliert und vom Händler den "Kaufpreis" für die Übertragung der Software erhalten zu haben. UsedSoft hatte die sogenannten "notariellen Bestätigungen" zusammen mit einem selbst gebrannten Datenträger und einer selbst erstellten Lizenzurkunde verkauft, ohne dass aus den Dokumenten hervorgeht, welche von Adobe angeblich eingeräumten Nutzungsrechte überhaupt weiter übertragen werden sollten. Der Kunde erhielt auch keine Kopie des angeblichen Lizenzvertrages. Auch der Name des angeblich ersten Lizenznehmers wurde dem Kunden nicht mitgeteilt. Das Gericht stellte deshalb fest, dass usedSoft nicht den Erwerb der angeblichen Lizenzen glaubhaft gemacht habe.
Durch korrekte Lizenzübertragung auf Nummer sicher gehen
Der Kauf von gebrauchter Software ist grundsätzlich mit Risiken für die Unternehmen verbunden. Insbesondere beim Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen müssen unseres Erachtens die jeweiligen Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers beachtet werden. Werden diese missachtet, besteht nach Ansicht von Microsoft die Gefahr, dass der Nutzer der Software nicht rechtmäßig lizenziert ist. Zu beachten ist: Die Geschäftsmodelle von Händlern gebrauchter Software gründen auf fremden Urheberrechten. Sollte sich herausstellen, dass der Einsatz gebrauchter Software nicht legal war, müssen nicht nur die Händler von gebrauchter Software, sondern auch deren Kunden mit der Inanspruchnahme durch die Softwarehersteller rechnen.
Dabei kann es im schlimmsten Fall zu mehrfachen Zahlungen kommen, unter anderem
  1. für die sogenannte "gebrauchte" Software,
  2. für die nachträgliche Beschaffung rechtmäßiger Software,
  3. für Schadensersatzzahlungen an den Softwarehersteller.
Insbesondere ist der Weiterverkauf von Einzellizenzen aus Volumenlizenzpaketen nach Ansicht von Microsoft oftmals rechtswidrig. Microsoft empfiehlt daher Kunden, die auf diese Art und Weise angebliche Lizenzen erworben haben, diese oder die gelieferten Datenträger und/oder begleitenden angeblichen Lizenzunterlagen, zur kostenlosen Überprüfung an den Microsoft PID-Service zu senden (Nähere Infos zum PID-Service finden sich unter: http://www.microsoft.com/germany/piraterie/pidservice.mspx).

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Deutsche Telekom bietet kostenlosen Dateiaustausch über Homepage-Produkte helga http://www.yoome.de/news.173085.html http://www.yoome.de/news.173085.html Thu, 21 Jan 2010 12:13:28 +0000

Große Dateien schnell und sicher austauschen: Die Deutsche Telekom bietet als einziger Hosting-Anbieter mit der neuen Anwendung WebShare eine Plattform für den kostenlosen Datenaustausch an. Geschäfts- wie Privatkunden können so den Speicherplatz ihrer Website-Lösung von der Deutschen Telekom nutzen, um schnell und sicher beispielsweise umfangreiche Präsentationen oder Videos mit Geschäftspartnern oder Freunden austauschen. Das neue Feature gibt es ab sofort zur Homepage Basic, Homepage Advanced und Homepage Professional gratis dazu.


Bei WebShare gibt es keine Beschränkung der Dateigröße. Dadurch kann die Anwendung beispielsweise dann zum Zuge kommen, wenn das Dateivolumen die Höchstgrenze für den Versand oder Empfang von E-Mail-Anhängen überschreitet. Und so funktioniert WebShare: Nachdem der Nutzer die Applikation im HomepageCenter der Deutschen Telekom aktiviert hat, kann er darüber große Dateien hochladen und zum sicheren und zuverlässigen Download bereitstellen. Dazu versendet er aus WebShare ein E-Mail-Formular mit einem Link an den oder die ausgewählten Empfänger. Diese können sich unter dem Link mit einem Passwort authentifizieren und die bereitgestellten
Dateien herunterladen.


Wie beim Windows Explorer lassen sich die Dateien im WebShare-Speicher in Ordnern verwalten und einfach
verschieben - direkt im Browser. Zahlreiche Hilfsfunktionen und Einstellungsmöglichkeiten ermöglichen es dem Homepage-Kunden, den Speicherplatz automatisch von nicht mehr benötigten Dateien zu bereinigen, sich stets über alle Vorgänge wie Downloads oder gelöschte Dateien per E-Mail informieren zu lassen oder selbst Dateien von berechtigten Personen über WebShare zu empfangen. Das Design des WebShare-Portals lässt sich leicht an das der eigenen Homepage anpassen. WebShare steht als Open-Source-Applikation zur Verfügung. Damit können Homepage-Besitzer mit Programmierkenntnissen das Portal beliebig individuell anpassen und verändern.


Darüber hinaus sorgt die Deutsche Telekom für ein Optimum an Sicherheit. Im Unterschied zu freien Internetdiensten für den Datenaustausch besteht nicht das Risiko, dass die bereitgestellten Dateien auf irgendeinem beliebigen Server liegen: Sie sind geschützt und zuverlässig auf dem Webspace des Kunden im hochsicheren Rechenzentrum der Deutschen Telekom hinterlegt. Durch die Vergabe eines Passwortes und der vom Online-Banking bekannten SSLVerschlüsselung ist die Übermittlung der Daten sicherer als der Versand per EMail.

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LIGA total! interaktiv - Alle Infos rund um den Spieltag helga http://www.yoome.de/news.173084.html http://www.yoome.de/news.173084.html Thu, 21 Jan 2010 12:12:04 +0000

Die Deutsche Telekom bietet für LIGA total!, das Bundesliga-Angebot bei Entertain, neue interaktive Funktionen an. Dank VideoTicker, Blitztabelle und Torschützenliste haben Entertain-Kunden jederzeit Zugriff auf umfang-reiche Informationen rund um den aktuellen Spieltag.


Während des laufenden Spieltags informiert der VideoTicker von LIGA total! interaktiv Fußball-Fans über alle aktuellen Ereignisse wie Tore, rote Karten und Elfmeter wahlweise in einer Widget-Darstellung am unteren Bildschirmrand, oder im Fullscreen-Modus. Ein Spiel live sehen und ein zweites in der Widget-Darstellung mitverfolgen ist ab sofort kein Problem mehr. Per Knopfdruck kann der Zuschauer entscheiden, ob er sich die Szene ansehen oder die aktuelle Partie weiterverfolgen möchte.
Der VideoTicker versorgt Entertain-Kunden darüber hinaus jederzeit mit Vorberichten, Interviews und Spielzusammenfassungen von Bundesliga und 2. Liga.


Zudem stehen mit LIGA total! interaktiv Funktionen wie eine Blitztabelle, eine aktuelle Ergebnisübersicht sowie die Torschützenliste mit Videoclips aller Tore auf Knopfdruck bereit. Jeweils im Spiel als Widget über die Farbtasten der Entertain Fernbedienung oder in der Fullscreen-Ansicht.


Zum Öffnen von LIGA total! interaktiv muss der Kunde lediglich – während er einen LIGA total! Kanal schaut – auf die rote Taste der Entertain- Fernbedienung drücken. Das interaktive Menü öffnet sich in einem halbtransparenten Fenster; LIGA total! läuft im Hintergrund weiter. LIGA total! interaktiv wurde zum Beginn der Bundesliga-Rückrunde komplett überarbeitet und lässt sich dank einer neuen Software sehr viel schneller und komfortabler bedienen. LIGA total! interaktiv ist nur für Abokunden zugänglich.

 

Entertain-Kunden können LIGA total! jederzeit ganz einfach über das Entertain-Menü buchen. Hierfür rufen Fußball-Fans einfach einen der LIGA total! Kanäle auf den Programmplätzen 301 bis 320 auf. Dort genügt ein Knopfdruck auf die rote Taste der Entertain-Fernbedienung, um den Buchungsprozess für ein LIGA total! Abo zu starten. Wahlweise kann über diesen Weg auch eine Spieltagskarte gebucht werden. Damit werden alle LIGA total! Kanäle für die Dauer eines Spieltages freigeschaltet und Kunden können alle Begegnungen von Bundesliga und 2. Liga von Freitag- bis Montagabend erleben. Die LIGA total! interaktiv ist nur für Abokunden zugänglich. Für VDSL-Kunden gibt es die Spieltagskarte auch in HD.

 

Das Saison-Abo für LIGA total! kostet in der SD-Variante 14,95 Euro pro Monat. Die für VDSL-Kunden verfügbare HD-Version gibt es für 19,95 Euro. Die Spieltagskarte erhalten Entertain-Kunden für 9,95 Euro. Die Abrech-nung erfolgt über die Telefonrechnung.

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