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DGAP-Adhoc: Vtion Wireless Technology AG: Vtion gibt vorläufigen Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2009 und eine Anpassung der Q3 Finanzinformati
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Zum Ende der Seite springen Rücktritt von Herr Schäuble
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Eisy
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Daumen hoch! Rücktritt von Herr Schäuble antworten | Zitat | ändern | melden       TOP

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09.02.2007 14:42 Offline | suchen | Buddy |

Malzbier Malzbier ist männlich
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Nette Idee. Mal sehen, was sich da machen lässt.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Malzbier: 12.02.2007 20:47.

12.02.2007 20:44 Offline | EMail | www | suchen | Buddy | ICQ |

helga helga ist männlich
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Antwort der Linksfraktion antworten | Zitat | ändern | melden       TOP

da ich diese Mail natürlich auch verschickt habe, bekam ich von der Linksfraktion die erste Antwort:


Zitat:Hallo Herr .....,
Natürlich kann ich Ihnen nur aufrichtig Recht geben, dass diese Bestrebungen auf die Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen sind und auch wirklich ernsthaft überlegt werden muss, gegen Schäuble vorzugehen.
Ich weise Sie aber darauf hin, dass Vertreter der Linksfraktion mehrfach auf die Verfassungsmäßigkeit hingewiesen haben und sich die Fraktion darin einig ist, bei Notwendigkeit und zum gegebenen Zeitpunkt auch eine Verfassungsklage gegen die s.g. Anti-Terror-Gesetze und deren Ausdehnung zu initiieren und zu führen.
Aber für mich ist das eigentliche Problem ein anderes: Die Bevölkerung nimmt doch solch eine Bespitzelung schon widerstandslos hin. Fast niemand stört sich an Telefonüberwachung, großflächiger Videoüberwachung, Datensammelwut oder biometrischem Pass. Und das alles existiert ja bereits und wird millionenfach durchgeführt. Selbst bei der gegenwärtigen Diskussion erreichen nur sehr wenige Schreiben zu diesem Thema die Linksfraktion .
Verstehen Sie mich nicht falsch: natürlich hält uns das nicht davon ab, gegen diese Überwachung aufzutreten. Aber der "dumme Michel" nimmt es doch einfach hin, dass gegen Verfassung und Demokratie verstoßen wird und wehrt sich nicht.

Pressemitteilung
06.02.2007 – Petra Pau
Geheime Online-Überwachungen sprengen die Demokratie
Zur anhaltenden Debatte über geheime Online-Überwachungen erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:
Die Kernfrage ist nicht, mit welchem Gesetz man geheime Online-Überwachungen legalisieren kann. Viel entscheidender ist: Geheime Online-Überwachungen würden die Grundlagen der Demokratie sprengen.
Im „Volkszählungsurteil" von 1983 hatte das Bundesverfassungsgericht sinngemäß begründet: Bürgerinnen und Bürger, die nicht wissen bzw. nicht wissen können, was andere über sie wissen, sind nicht souverän. Wer nicht souverän ist, kann kein Souverän sein. Eine Demokratie ohne Souverän aber ist keine Demokratie.
Es geht in der aktuellen Debatte daher nicht um Computer. Es geht ums Grundgesetz. Es geht ans Eingemachte. Das ist die Dimension.

Pressemitteilung
05.02.2007 – Jan Korte
DIE LINKE. begrüßt BGH-Urteil zur Online-Durchsuchung
Der BGH hat heute entschieden, dass das heimliche Durchsuchen privater Computer durch die Sicherheitsbehörden nicht mit der Strafprozessordnung vereinbar ist. Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für die Fraktion DIE LINKE. begrüßt das Urteil:
Das Urteil des BGH ist ein Glücksfall für die Bürgerrechte und für jeden, der einen internetfähigen Computer nutzt. Innenminister Schäuble sollte sich den BGH-Spruch zu Herzen nehmen. Noch im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung in einer Nacht- und Nebelaktion mit dem „Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit" allen rechtlichen Bedenken zum Trotz Mittel für die Umsetzung der Online-Durchsuchung bereitgestellt. Nun mussten die Richter den Verfassungsminister abermals zur Einhaltung von Recht und Gesetz drängen.
Schäuble sollte diese weitere Schlappe als Anlass nehmen, endlich eine Kehrtwende in seiner Politik zu vollziehen. Es kann nicht sein, dass der Innenminister sich ständig neue Spitzelmethoden einfallen lässt und erst im Nachhinein die Rechtslage klärt. Bislang nimmt das Innenministerium im so genannten Kampf gegen den Terror systematisch Rechtsverstöße billigend in Kauf. Das muss ein Ende haben. Der Innenminister sollte den Ehrgeiz entwickeln, rechtskonforme Gesetze zu erarbeiten, statt ständig Niederlagen vor Gericht zu kassieren. Andernfalls wird der Verfassungsminister selbst zur größten Bedrohung für Verfassung und Demokratie. Im Fall der Online-Durchsuchung jedenfalls hat der BGH einstweilen verhindert, dass die Sicherheitsbehörden weitere Rechtsbrüche begehen. Private Festplatten werden vorerst sicher vor staatlichen Schnüffelprogrammen sein. Zumindest bis Schäuble einen neuen Angriff auf die Privatsphäre startet.


Damit kann ich Ihnen nur nachdrücklich und hoffentlich überzeugend versichern: Die Linksfraktion (und da gab es nie eine andere Haltung oder Position) wird gegen jegliche Erweiterung einer Bespitzelung, gegen jede Form der Demokratiebeschränkung und jegliche Art von Überwachung stimmen und das auch sehr öffentlich begründen. Da wir diese Haltung bereits seit langen sehr deutlich vertreten haben, versichere ich Ihnen nachdrücklich, dass wir da mit Ihrer Position (und auch Ihren Befürchtungen für eine mögliche weitere Ausdehnung der Überwachung) völlig übereinstimmen.
Beste Grüße

Axel Goldmann
Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit
Linksfraktion im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin


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13.02.2007 10:58 Offline | EMail | www | suchen | Buddy | ICQ |

Eisy
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13.02.2007 13:49 Offline | suchen | Buddy |

Malzbier Malzbier ist männlich
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Jop, sehr interessant. Das heißt doch eigentlich nur, dass die normalen mordernen Menschen einfach von aktuellen Sicherheitsmaßnahmen (Softwares, Trojaner...) aufgeklärt sein müssen.

So können diese sich eine eigene Sicherheitsatmosphäre am Bildschirm erstellen, oder nicht?
13.02.2007 15:03 Offline | EMail | www | suchen | Buddy | ICQ |

Eisy
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13.02.2007 15:14 Offline | suchen | Buddy |

Malzbier Malzbier ist männlich
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Aufgeklärt: Weiß, wie man mit Programmem und Systemkonfigurationen solche Probleme weiträumig umgeht Augenzwinkern
13.02.2007 15:38 Offline | EMail | www | suchen | Buddy | ICQ |

helga helga ist männlich
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und hier die nächste Antwort von Bündnis 90/Die Grünen:

Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren Brief zu den Plänen von Innenminister Schäuble, eine heimliche Überwachung von Computern zu ermöglichen.
Wir teilen Ihre Befürchtungen und sie sind berechtigt. Auch wenn sich die Koalitionäre bisher noch uneinig zeigen, in der Vergangenheit haben Sicherheitspolitiker von SPD und Union immer wieder nach einem Ausbau von Ermittlungsbefugnissen gerufen, um scheinbare Sicherheitslücken zu füllen.

Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich, dass das heimliche Hacken privater oder geschäftlicher PC derzeit keinerlei rechtliche Grundlage besitzt. Die Strafprozessordnung kenne keine Mischung aus Durchsuchung und Wohnraumüberwachung, urteilten die Richter, die Bürgerrechte sind somit vorerst gesichert. Deshalb muss glücklicherweise momentan noch niemand Angst haben, dass private Dateien von der Polizei heimlich durchsucht werden.

Allerdings ist auch zu erwarten, dass die große Koalition langfristig versuchen wird, die gesetzlichen Regelungen zu erweitern und staatliches Hacken zu erlauben. Sollte es soweit kommen, droht den Bürgerinnen und Bürgern ein Grundrechtseingriff von völlig neuer Qualität. Der PC ist heutzutage Teil unserer Intimsphäre und unserer Identität. Hier sind Tagebucheinträge, E-Mails, Fotos, Videos und ähnliche private und intime Daten gesichert. Wer in diesen Bereich eindringt, verletzt Persönlichkeitsrechte in bisher ungeahntem Ausmaß.

Offenkundig fehlen Teilen der Bundesregierung die notwendige Sensibilität für diesen Grundrechtseingriff. Der Hinweis von Bundesinnenminister Schäuble im Interview mit der „taz“, anständige Menschen hätten von einer Online-Untersuchung nichts zu befürchten, zeigt diesen eklatanten Mangel an rechtsstaatlichem Verständnis. Bislang hat die Bundesregierung nicht einmal begründet, warum dieser Eingriff in die Bürgerrechte zur Kriminalitätsbekämpfung unbedingt erforderlich sein soll. Bereits jetzt dürfen auf gesetzlicher Grundlage E-Mails mitgelesen, Telefonate abgehört und bei dringendem Tatverdacht sogar PCs beschlagnahmt werden; in wenigen Fällen ist sogar das heimliche Abhören eines geschützten privaten Raumes gestattet, beispielsweise bei Verdacht auf Tötungsdelikte. Dieser heimliche Eingriff in den privaten Wohnbereich bedurfte aber einer Gesetzesänderung.

So lange jedoch der Nutzen für die Sicherheit nicht bestimmt und der Schaden für die Bürgerrechte nicht absehbar ist, bleiben wir bei unserer Ablehnung staatlichen Hackens.

Mit freundlichen Grüßen
Bündnis 90/Die Grünen
Bundestagsfraktion
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16.02.2007 15:18 Offline | EMail | www | suchen | Buddy | ICQ |

Eisy
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16.02.2007 15:20 Offline | suchen | Buddy |

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und hier ein Stateman von Herrn Schäuble selber:

Schäuble: Ermittler müssen neue Technologien nutzen können
Veröffentlicht in "Die Tageszeitung"

Do, 08.02.2007

Im Interview mit der Berliner "Tageszeitung" spricht Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble über seine Pläne für eine gesetzliche Grundlage für Onlinedurchsuchungen. Wie die Regelung im Einzelnen aussehen soll, sei noch offen. Im digitalen Kampf gegen Verbrecher und Terroristen gehe es um eine Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit, so Schäuble.



Das Interview im Wortlaut:

Die Tageszeitung: Herr Schäuble, sind Sie der ranghöchste Hacker Deutschlands?

Wolfgang Schäuble: Nein, ich komme in keinen Computer rein, ich weiß auch kaum, wie die Polizei das macht. Ich weiß gerade mal so, was ein Trojaner ist.

TAZ: Haben Sie Angst vor den sogenannten Trojanern, also vor Spionagesoftware?

Schäuble: Nein, ich öffne grundsätzlich keine Anhänge von E-Mails, die ich nicht genau einschätzen kann. Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.

TAZ: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag das heimliche Ausspähen von privaten Computern durch die Polizei bis auf weiteres für illegal erklärt. Eine Schlappe für den Bundesminister des Innern, der solche Onlinedurchsuchungen propagiert?

Schäuble: Nein. Der BGH hat ja nicht gesagt, das sei überhaupt nicht erlaubt. Er hat nur eine gesetzliche Grundlage gefordert, und die werden wir schaffen.

TAZ: Sind Sie da so sicher? Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist in dieser Frage deutlich skeptischer.

Schäuble: Wie die Regelung konkret aussehen wird, ist noch offen, aber sie wird kommen. Da ist ein breiter Konsens in der Regierungskoalition. Ich habe von niemand gehört, dass wir gar nichts machen sollen.

TAZ: Warum wollen Sie Computer unbedingt heimlich überwachen? Genügt es nicht, den Rechner bei einer Hausdurchsuchung zu beschlagnahmen und dann auszuwerten?


Schäuble: Nein, es gibt Fälle, da würden die Ermittlungen vorschnell gestört, wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung macht. Dann würden Hintermänner und Komplizen gewarnt und könnten ausweichen. Außerdem ist ein Laptop ja auch leicht zu verstecken, vielleicht wird er bei einer Durchsuchung gar nicht gefunden. Ans Internet muss er aber immer wieder.

TAZ: Soll es solche Onlinedurchsuchungen künftig fünfmal im Jahr geben oder 50.000-mal?

Schäuble: Das hängt davon ab, wie sich die Internet- und Computernutzung entwickelt. Wer hätte vor zehn Jahren gedacht, welche Bedeutung das Internet heute hat? Da will ich mich nicht festlegen. Und natürlich hängt die Antwort auch davon ab, bei welchen Straftaten die Methode angewandt werden darf.

TAZ: Wofür plädieren Sie?

Schäuble: Als Innenminister, der für die Sicherheit dieses Landes zuständig ist, bin ich natürlich für einen weiten Anwendungsbereich. Die Justizministerin, Frau Zypries, ist da zurückhaltender. Da sind wir noch etwas auseinander. Aber wir sind ja erst am Anfang der Diskussionen.

TAZ: Sollen nur die Computer von Verdächtigen ausspioniert werden oder auch die von bloßen "Kontaktpersonen"? Sollen Computer nur einmalig durchsucht oder über einen längeren Zeitraum überwacht werden?

Schäuble: Die Fachleute melden uns jetzt den ermittlungstaktischen Bedarf. Dann formulieren wir einen Gesetzentwurf, der politisch abgestimmt wird. Und dann kann ich Ihre Frage beantworten.

TAZ: Auf der Computerfestplatte findet man auch sehr persönliche Details zu Liebe, Gesundheit und Steuererklärung. Wie wollen Sie den "Kernbereich privater Lebensführung", dessen Schutz das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besonders angemahnt hat, beachten?

Schäuble: Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.

TAZ: Der Strafrechtsprofessor Matthias Jahn hat am Dienstag in einem taz-Interview vor der Einführung von Onlinedurchsuchungen eine Grundgesetzänderung gefordert, da es um Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung geht. Sehen Sie das auch so?

Schäuble: Bisher nicht. Aber wir werden prüfen, ob eine Verfassungsänderung nötig ist.

TAZ: Soll auch das Bundesamt für Verfassungsschutz Onlinedurchsuchungen machen?

Schäuble: Ich bin dafür. Ich habe immer betont, dass angesichts der terroristischen Bedrohung die Vorfeldaufklärung mindestens so wichtig ist wie die Strafverfolgung – vor allem, wenn es um Selbstmordattentäter geht. Ob wir aus der Karlsruher Entscheidung auch für den Verfassungsschutz Konsequenzen ziehen müssen, werde ich im Rahmen der ohnehin eingeleiteten Novelle des Verfassungsschutzgesetzes prüfen lassen.

TAZ: Hat der Verfassungsschutz des Bundes schon bislang private Computer gehackt?

Schäuble: Zu operativen Fragen nehme ich nur im Parlamentarischen Kontrollgremium Stellung.

TAZ: Verstehen Sie, wenn die Menschen beunruhigt sind, weil die Sicherheitsbehörden immer neue Befugnisse bekommen?

Schäuble: Die meisten Menschen sind über Terrorismus und Kriminalität beunruhigt, nicht über polizeiliche Schutzmaßnahmen. Sie wollen, dass der Staat ihre Sicherheit garantiert. Dazu muss er auch neue Technologien nutzen. Wir können nicht stehenbleiben, wenn das Verbrechen und der Terrorismus immer neue Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung haben.

TAZ: Muss die Polizei alles nutzen, was technisch möglich ist?

Schäuble: Polizei und Justiz dürfen sich dem technischen Fortschritt jedenfalls nicht verschließen. Denken Sie an die Nutzung der DNA-Analyse. Sie hat viele Fahndungserfolge gebracht, aber auch vielen fälschlich verdächtigten oder verurteilten Menschen ermöglicht, ihre Unschuld zu beweisen. Technischer Fortschritt ist in einem Rechtsstaat auch ein wesentlicher Beitrag für mehr Gerechtigkeit. Orwell'sche Visionen halte ich deshalb für ziemlich übertrieben. Wir wollen nicht den gläsernen Menschen, und Sie können sicher sein, dass wir uns immer im Rahmen der geltenden Rechtsordnung halten.

TAZ: Gegen die ebenfalls geplante Vorratsspeicherung aller Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungsdaten wollen 1o.ooo Menschen Verfassungsbeschwerde einlegen. Stimmt Sie das nicht nachdenklich?

Schäuble: So etwas regt mich nicht mehr auf.

TAZ: Und was sagen Sie zum Vorwurf, dass der Staat bei der Vorratsspeicherung ins Blaue hinein gewaltige Datenmengen über das Kommunikationsverhalten der ganzen Bevölkerung sammelt?

Schäuble: Letztlich geht es immer um die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit. Die Datenschützer sind ja nicht moralisch höherwertig, weil sie mehr Gewicht auf die Freiheit legen. Und ich bin kein schlechterer Mensch, weil ich mehr Gewicht auf den Schutz vor Verbrechern lege.

TAZ: Derzeit werden Biometrische Pässe eingeführt, und biometrische Personalausweise sollen ab 2008 folgen. Dann sind Passbilder und Fingerabdrücke der ganzen Bevölkerung digital erfasst -ein wunderbares Fahndungsinstrument.

Schäuble: Das ist nicht geplant. Die biometrischen Merkmale sollen die Ausweispapiere fälschungssicher machen und sicherstellen, dass Passinhaber und vorlegende Person identisch sind. Mit Fahndung hat das nichts zu tun. Die biometrischen Daten sind ja auch ausschließlich auf dem Chip des Ausweispapiers gespeichert.

TAZ: Und sie sind bei keiner staatlichen Behörde gespeichert? Weder zentral noch dezentral?

Schäuble: So ist das vorgesehen.

TAZ: Und wie lange gilt dieses Versprechen?

Schäuble: Der Gesetzgeber behält immer die Möglichkeit, einmal getroffene Entscheidungen später zu revidieren. Da lege ich mich jetzt nicht fest.

TAZ: Es könnte also sein, dass die biometrischen Daten der neuen Ausweispapiere, wenn diese erst einmal eingeführt sind, doch in einer großen Datei zusammengeführt werden - einer Datei, auf die Polizei und Verfassungsschutz dann Zugriff haben?

Schäuble: Ich bin mit Aussagen für die Ewigkeit sehr zurückhaltend.

TAZ: Sagen Sie das jetzt, weil man bei den Mautdaten schon einmal versprochen hat, dass sie nicht für Fahndungszwecke eingesetzt werden, und Sie das jetzt doch planen?

Schäuble: Ja, daraus habe ich gelernt. Ich bekenne, auch, ich habe Ende 2004 der Regelung im Mautgesetz zugestimmt, die eine Verwendung der Mautdaten für Fahndungszwecke ausdrücklich verbietet. Aber wie mein Kollege, der SPD-Abgeordnete Dieter Wiefelspütz, halte ich das heute für einen schweren Fehler.

TAZ: Warum?

Schäuble: Es kann nicht sein, dass der Staat diese Daten hat, sie aber ausschließlich für die Abrechnung der Lkw-Maut nutzt und deshalb einen Mord nicht aufklären kann. Das versteht ja kein Mensch.

TAZ: Ist das nicht eine Salamitaktik? Bei der Einführung neuer Technologien wird beteuert, die Sicherheitsbehörden bekämen keinen Zugriff auf die anfallenden Daten. Und kaum ist die Technologie durchgesetzt, nutzt man das nächstbeste Verbrechen, um der Polizei doch alle Zugänge zu öffnen.

Schäuble: Das wäre vielleicht bedenklich, wenn es eine absichtliche Taktik wäre. Aber beim Mautgesetz gab es sicher keinen derartigen Hintergedanken. Heute bin ich ja auch viel vorsichtiger.

Von mir hören Sie keine Versprechungen mehr, dass alles so bleibt, wie es ist. Das wäre auch undemokratisch.


TAZ: Warum?

Schäuble: Ich kann doch nicht den Gesetzgeber auf Jahre hinaus festlegen. Da würde ich mich ja außerhalb des Rechtsstaats stellen.

Nein, wenn es um die Einführung neuer Ermittlungsmethoden geht, wird öffentlich diskutiert, das ist ganz transparent in der Demokratie, und am Ende entscheidet die Mehrheit.


TAZ: Bei der Onlinedurchsuchung haben Sie aber zunächst keine Gesetzesänderung vorgesehen. Noch im Herbst haben Sie im Bundestag betont, dass dies nicht erforderlich sei.

Schäuble: Da gab es ja auch noch keine rechtlichen Probleme. Die Bundesanwaltschaft hatte erklärt, dass die neue Maßnahme rechtlich als Hausdurchsuchung zu werten ist, ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat dies im Februar bestätigt.

Erst im November hat ein anderer BGH-Ermittlungsrichter das Fehlen der Rechtsgrundlage moniert. Diese Ansicht, die ein BGH-Strafsenat jetzt bestätigt hat, akzeptiere ich. Und nun diskutieren wir über eine Neuregelung.

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16.02.2007 15:32 Offline | EMail | www | suchen | Buddy | ICQ |

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Salve

Sagt mal... einTrojaner funktioniert nur solange, als er nicht erkannt wird, oder? Demzufolge wird innerhalb kürzester Zeit in Programm auf dem Markt sein, das Euch / uns vor dem Dingerchen schützt, oder nicht? Entschuldigung, aber wer sich auf MS-Security verlässt, dem gehört eines auf Hinterköpfchen geschlagen damit die restlichen Hirnzellen zusammenlaufen und er wieder denkfähig ist.

Also, ich mache mir da keine Gedanken. Natürlich sollte politisch etwas passieren. Aber wenn das nicht klappt halt ziviler Ungehorsam, sprich eine gute Firewall und gute Virenprogramme. Hat bei den AKWs auch etwas gebracht.

Gruss
Christian

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Zitat:Original von Chrigu
Salve

Sagt mal... einTrojaner funktioniert nur solange, als er nicht erkannt wird, oder? Demzufolge wird innerhalb kürzester Zeit in Programm auf dem Markt sein, das Euch / uns vor dem Dingerchen schützt, oder nicht? Entschuldigung, aber wer sich auf MS-Security verlässt, dem gehört eines auf Hinterköpfchen geschlagen damit die restlichen Hirnzellen zusammenlaufen und er wieder denkfähig ist.

Also, ich mache mir da keine Gedanken. Natürlich sollte politisch etwas passieren. Aber wenn das nicht klappt halt ziviler Ungehorsam, sprich eine gute Firewall und gute Virenprogramme. Hat bei den AKWs auch etwas gebracht.

Gruss
Christian


Ich glaube kaum dass das BKA immer ein und den selben Trojaner nutzen würde, sondern verschiedene. Augenzwinkern
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Zitat:Schäuble: Die meisten Menschen sind über Terrorismus und Kriminalität beunruhigt, nicht über polizeiliche Schutzmaßnahmen. Sie wollen, dass der Staat ihre Sicherheit garantiert. Dazu muss er auch neue Technologien nutzen. Wir können nicht stehenbleiben, wenn das Verbrechen und der Terrorismus immer neue Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung haben.

Das is ja mal lol... Schäuble meint wohl, dass man das Volk erst zum Glück hauen bzw. zwingen muss oder wie? o.O

Da weiß ich net ob ich heulen oder lachen soll verwirrt

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Zitat:Original von Schäuble
Wir wollen nicht den gläsernen Menschen, und Sie können sicher sein, dass wir uns immer im Rahmen der geltenden Rechtsordnung halten.


das ist ein Witz, wenn er sich sogar über das Grundgesetz drüber weg setzen will und dieses bei Bedarf auch noch ändern will, damit seine Zugriffe auf die heimischen PCs legal bleiben.

PS: die BKA-Jahrespressekonferenz, welche am letzten Freitag (23.02.) statfinden sollte, ist aus Termingründen ausgefallen. Dort sollte der BKA-Präsident Ziercke anlässlich der aktuellen Diskussion zur Online-Durchsuchung näher eingehen.
Ein neuer Termin ist noch nicht angesetzt.

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Zitat:Ich glaube kaum dass das BKA immer ein und den selben Trojaner nutzen würde, sondern verschiedene.

Und? Die anderen "Anbieter" nutzen ja auch nicht immer den gleichen Trojaner. Glaubt Ihr, dass die Jungs beim BKA besser sind als die auf der Strasse? Die einzige zusätzliche Möglichkeit ist das Gerücht, MS öffne die Pforten des Betriebssysstems Windows / Vista für das BKA. Was dann einige User zu Linux treiben dürfte... Ubuntu wäre sicher geil....

Das Schäuble das Gesetz ändern lassen will nach einer Schlappe vor Gericht finde ich auch daneben. Zuerst ein Gesetz ändern und dann damit arbeiten, nicht umgekehrt.


Gruss
Christian

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26.02.2007 14:23 Offline | EMail | www | suchen | Buddy | ICQ |

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